{"id":1153,"date":"2019-09-04T19:29:53","date_gmt":"2019-09-04T17:29:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.libres-penseurs.net\/?p=1153"},"modified":"2023-04-04T19:50:29","modified_gmt":"2023-04-04T17:50:29","slug":"schweiz-laizitaet-mehr-durch-christliche-als-durch-islamische-scharia-bedroht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.libres-penseurs.net\/fr\/schweiz-laizitaet-mehr-durch-christliche-als-durch-islamische-scharia-bedroht\/","title":{"rendered":"Schweiz: Laizit\u00e4t mehr durch christlichen als durch islamischen Fundamentalismus bedroht"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-fr\">D\u00e9sol\u00e9, cet article est seulement disponible en <a href=\"https:\/\/www.libres-penseurs.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1153\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"Deutsch\">Deutsch<\/a>.<\/p><p><strong>Peter Berger. Referat am Kongress vom 14.&nbsp;September 2019 in&nbsp;Esch&nbsp;s.&nbsp;A.<\/strong><\/p>\n<p>In der Schweiz leben heute mehr als 2 Millionen Menschen ohne Schweizer Pass. Das entspricht fast einem Viertel der Gesamtbev\u00f6lkerung. Die beiden gr\u00f6ssten Kontingente an Einwanderern stellen die Nachbarl\u00e4nder Deutschland und Italien mit je 15 Prozent. Mit knapp 13 Prozent folgen aber bereits die Portugiesen als drittgr\u00f6sste Gruppe. Aus Frankreich kommen rund 6 Prozent. Eine auffallend grosse Gruppe machen mit \u00fcber 5 Prozent die Kosovaren aus, die in der Statistik separat ausgewiesen sind, da die Schweiz zu den Staaten z\u00e4hlt, welche dieses EU-Protektorat anerkennen. Einwanderer mit spanischem Pass machen knapp 4 Prozent aus, und dann sind noch Serbien (ohne Kosovo) und Mazedonien mit je gut 3 Prozent erw\u00e4hnenswert. 80 Prozent der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung kommen vom europ\u00e4ischen Kontinent.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der vergleichsweise hohe Ausl\u00e4nderanteil in der Schweiz hat auch mit dem sehr restriktiven Einb\u00fcrgerungsprozess zu tun. Es ist nicht einfach, das Schweizer B\u00fcrgerrecht zu erhalten. Die Einb\u00fcrgerungsrate der Schweiz liegt weit unter dem europ\u00e4ischen Durchschnitt. Ein Kind von Ausl\u00e4ndern, das in der Schweiz geboren wird, erh\u00e4lt zudem nicht automatisch die Staatsb\u00fcrgerschaft, wie das andernorts der Fall ist. 40 Prozent der in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder wurden in der Schweiz geboren oder leben seit \u00fcber 20 Jahren im Land. Vorst\u00f6sse f\u00fcr eine erleichterte Einb\u00fcrgerung erleiden in den Referenden regelm\u00e4ssig Schiffbruch. Ein sehr grosser Teil der laut Statistik ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung ist also schon in zweiter oder dritter Generation im Land aufgewachsen und kann schon deshalb zwar als voll assimiliert gelten. Das kann aber nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass die Schweiz, was die staatsb\u00fcrgerlichen Rechte betrifft, zusehends zu einer Apartheidsgesellschaft wird. <\/p>\n<p>Migrantische Parallelgesellschaften oder Ghettobildungen, wie sie in andern L\u00e4ndern vorkommen sollen, gibt es in der Schweiz so nicht. Da mag auch die bis jetzt noch relativ geringe Segregation in den Siedlungsstrukturen und die Kleinr\u00e4umigkeit mit ein Grund sein. Dazu kommt die Lage der Schweiz an der Schnittstelle dreier Kulturr\u00e4ume. Sie hat zur Folge, dass zumindest die Migrantinnen und Migranten aus den Nachbarl\u00e4ndern meist keine Sprachbarrieren zu \u00fcberwinden haben, da sie sich vorzugsweise im jeweiligen Sprachgebiet ansiedeln. Ausserdem betrifft die Migration &ndash; im Unterschied zu den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts &ndash; bei weitem nicht nur unqualifizierte Arbeitspl\u00e4tze. Aus den EU-L\u00e4ndern, vor allem aus Deutschland und Frankreich, vermehrt auch aus S\u00fcdeuropa, wandern \u00fcberwiegend gut- oder hochqualifizierte Menschen zu. <\/p>\n<p>Der Lohndruck durch Migration aus der EU wird ged\u00e4mpft durch sogenannte \u00abflankierende Massnahmen\u00bb, die Teil der bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit sind. Sie sollen Lohndumping verhindern und daf\u00fcr sorgen, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, auch zu Schweizer Bedingungen arbeiten. Derzeit stehen diese flankierenden Massnahmen unter Druck seitens der EU.    <\/p>\n<p>Trotz diesen insgesamt guten Voraussetzungen f\u00fcr die Integration von Migrantinnen und Migranten gibt es Defizite und Diskriminierung. Schliesslich gibt es in der Schweiz schon seit den siebziger Jahren rechtsnationale Parteien, die latenten Fremdenhass bewirtschaften. Dazu geh\u00f6ren Versuche, in der Sozialgesetzgebung das Gleichheitsprinzip zu verletzen und Inl\u00e4nder zu privilegieren. Das konnte bis jetzt verhindert werden. Bedenklicher sieht es dagegen im Strafrecht sowie in dem von Repression der Beh\u00f6rden bestimmten Alltag aus.<\/p>\n<p>Diskriminierend sind zuweilen auch Volksabstimmungen, wie etwa die 2009 von 57 Prozent der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger unterst\u00fctzte Verfassungsinitiative f\u00fcr ein Verbot von Minaretten. Diese aus dem islamophoben Umfeld der nationalistischen Rechten lancierte Volksinitiative verfolgte selbstverst\u00e4ndlich keinen emanzipatorischen Beitrag zur Trennung von Staat und Religion, sondern war rein auf die Diskriminierung der Muslime angelegt. Es ist allerdings festzustellen, dass \u00e4hnliche Diskriminierungen im innerchristlichen Verh\u00e4ltnis der Konfessionen auch noch im 21. Jahrhundert gang und g\u00e4be sind. In traditionell reformierten Kantonen, zum Beispiel ausgepr\u00e4gt im Kanton Z\u00fcrich, sorgen baurechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ortsbildschutz daf\u00fcr, dass katholische Kirchen nicht \u00fcber einen echten Glockenturm verf\u00fcgen. Denn zur traditionellen Silhouette einer Z\u00fcrcher Landgemeinde darf offenbar nur ein reformierter Kirchturm geh\u00f6ren \u2013 auch wenn durch die Binnenwanderung und die Migration aus S\u00fcdeuropa die Anteile der beiden Konfessionen mehr oder weniger ausgeglichen sind&nbsp;&#8230;<\/p>\n<p>Nun zur Frage der Auswirkungen der Migration auf die Bestrebungen f\u00fcr einen laizistischen Staat. Dazu noch eine Vorbemerkung: In der Schweiz wird der Begriff \u00abLaizit\u00e4t\u00bb nicht so streng ausgelegt wie etwa in Frankreich. Das zeigt etwa der Fall des Kantons Neuenburg \u2013 neben Genf einer der beiden Kantone, in denen Staat und Kirche getrennt sind. In seiner Kantonsverfassung ist die Trennung von Staat und Kirche wie auch seine Laizit\u00e4t explizit festgehalten. Es steht da: \u00bbDer Kanton Neuenburg ist eine demokratische, laizistische und soziale Republik&nbsp;&#8230;\u00ab. Und an anderer Stelle: \u00bbDer Staat ist von den Kirchen und anderen religi\u00f6sen Gemeinschaften getrennt&nbsp;&#8230;\u00ab Dann folgt aber noch ein zweiter Satz: \u00bbEr kann sie gleichwohl als Einrichtungen \u00f6ffentlichen Interesses anerkennen.\u00ab Und 2 Artikel weiter unten: \u00bbDie Dienste, welche die anerkannten Kirchen gegen\u00fcber der Allgemeinheit leisten, berechtigen zu einer finanziellen Beteiligung des Staates und der Gemeinden.\u00ab Im Budget der Republik stehen dazu insgesamt mehr als 1,5&nbsp;Mio. Franken zur Verf\u00fcgung. Das ist also \u00bbLaizit\u00e4t \u00e0 la Suisse\u00ab. Unter Laizit\u00e4t wird in der Schweiz eher eine Art staatliche Neutralit\u00e4t gegen\u00fcber Religionen verstanden als eine laizistische Haltung im emanzipatorischen Sinne. <\/p>\n<p>Diese Neutralit\u00e4t dr\u00fcckt sich in Gerichtsentscheiden aus, die im Laufe der letzten 30 Jahre zum Thema Laizit\u00e4t gef\u00e4llt wurden. Zum Beispiel zur Frage der Pr\u00e4senz eines Kreuzes in Schulzimmern. Hier hat das Bundesgericht entschieden, dass die Pr\u00e4senz eines Kruzifixes in Schulzimmern nicht zul\u00e4ssig ist, da es als Bindung der in diesem Falle \u00f6ffentlichen Schule an eine bestimmte Religion interpretiert werden k\u00f6nnte. Auch k\u00f6nne die Pr\u00e4senz eines solchen religi\u00f6sen Symboles im Unterrichtsraum die religi\u00f6sen \u00dcberzeugungen nicht christlicher Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie ihrer Eltern beeintr\u00e4chtigen. Der Konflikt hatte sich entz\u00fcndet, als der Gemeinderat von Cadro (Kanton Tessin) anordnete, dass in jedem Klassenzimmer der Schule ein Kruzifix anzubringen sei. Ein Lehrer der Schule machte darauf Beschwerde beim Tessiner Verwaltungsgericht, das in der Folge die Anordnung der Gemeinde aufhob, wogegen diese dann ihrerseits Beschwerde beim Bundesgericht erhob. Das Bundesgericht hielt bei der Ablehnung der Beschwerde ausdr\u00fccklich fest, dass es nur bez\u00fcglich der Kruzifixe in Unterrichtsr\u00e4umen zu entscheiden hatte, damit aber nichts ausgesagt sei, wie weit religi\u00f6se Symbole in anderen \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden (Gef\u00e4ngnissen, Gerichte oder an Schulen ausserhalb von Unterrichtsr\u00e4umen) zul\u00e4ssig sind. Diese Frage ist also nach wie vor offen; man wartet auf eine Klage eines oder einer Betroffenen.<\/p>\n<p>Ebenfalls die Schule betreffen Gerichtsentscheide \u00fcber das Tragen muslimischer Kopft\u00fccher und Gesichtsverh\u00fcllungen. Hier wird in der  Rechtsprechung ein Unterschied zwischen Sch\u00fclerinnen und Lehrpersonal gemacht. 1997 st\u00fctzte das Bundesgericht einen Entscheid der Genfer Schulbeh\u00f6rden, einer zum Islam konvertierten Volksschullehrerin, die ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, zu k\u00fcndigen. 2015 befand das Bundesgericht, dass ein von einer Schulgemeinde im Kanton St.Gallen gegen\u00fcber einem muslimischen M\u00e4dchen ausgesprochenes Verbot, das islamische Kopftuch zu tragen, mit dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht vereinbar sei.<\/p>\n<p>Konflikte ergeben sich immer wieder in Fragen der Dispensation von obligatorischen Schulf\u00e4chern aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden zum Beispiel \u00fcber die Teilnahme muslimischer Schulm\u00e4dchen am obligatorischen Schwimmunterricht. In dieser Frage wurde sogar an den europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte appelliert. Der EGMR teilt in einem einstimmig gef\u00e4llten Entscheid die Auffassung des Schweizer Bundesgerichts, das 2008 seine Rechtsprechung versch\u00e4rft hatte und Dispensationen von obligatorischen Schulf\u00e4chern wegen religi\u00f6ser Motive grunds\u00e4tzlich ablehnt.<\/p>\n<p>Nimmt man die Rechtsprechung in den obigen F\u00e4llen zum Massstab, gibt es kaum einen Anhaltspunkt, dass sich die Migration in rechtlicher Hinsicht negativ auf das Gleichheitsprinzip oder f\u00fcr die Laizit\u00e4t ausgewirkt hat. Wie sieht es aber im gesellschaftlichen Diskurs aus? Woher kommen die Kr\u00e4fte, die \u00f6ffentlich laizistische Errungenschaften offensiv bek\u00e4mpfen, die sich f\u00fcr ein Abtreibungsverbot, gegen ein Verbot von Konversionstherapien, f\u00fcr Kreationismus usw. aussprechen? Und dabei immer militanter agieren. Das zeigt sich unter anderem gerade an diesem Samstag, wenn wie jedes Jahr um diese Zeit in Z\u00fcrich eine Grossdemonstration unter dem Motto \u00abMarsch f\u00fcrs L\u00e4be\u00bb f\u00fcr ein Abtreibungsverbot stattfindet. Hinter der Veranstaltung steht eine katholisch-evangelikale Achse, die vom Opus Dei bis zu den omin\u00f6sen \u00abChristen f\u00fcr die Wahrheit\u00bb reicht und politisch eng verbandelt ist mit der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei.   <\/p>\n<p>Auf der andern Seite verhalten sich politische Kr\u00e4fte aus dem liberalen oder sozialdemokratischen Spektrum, die traditionell sich eher zu den s\u00e4kularen Kr\u00e4ften z\u00e4hlten, zusehends indifferenter in Fragen des Laizismus oder unberechtigter Privilegien der Kirchen. Man m\u00f6chte es mit R\u00fccksicht auf ein gewisses Stimmenreservoir mit den Kirchen nicht verderben. <\/p>\n<p>Fazit: In der Schweiz ist das, was an Laizit\u00e4t vorhanden ist, einerseits bedroht durch die Gleichg\u00fcltigkeit und den Opportunismus sich als s\u00e4klular verstehender gesellschaftlicher Gruppen. Anderseits droht ihr grosse Gefahr vor allem durch Fundamentalismus, dabei aber sehr viel mehr durch den christlichen Fundamentalismus als durch den islamischen. Auch wenn unter den beiden Gruppen, was ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen betrifft, inhaltlich weitgehend \u00dcbereinstimmung herrscht, ist vorl\u00e4ufig wenigstens keine Koalition zu bef\u00fcrchten; dem steht die verbreitete Islamophobie unter Evangelikalen im Wege. Man k\u00f6nnte sagen: Der laizistischen Gesellschaft droht weit mehr Gefahr von der christlichen Scharia als von der islamischen&#8230; <\/p>\n<p><strong>Quellen:<\/strong><br \/>\nSwissinfo.ch: <a href=\"https:\/\/www.swissinfo.ch\/ger\/gesellschaft\/einwanderungs-serie-teil1-_wer-sind-die-2-millionen-auslaenderinnen-und-auslaender-in-der-schweiz\/42411946\">\u00bbWer sind die 2 Millionen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz?\u00ab<\/a>, 13.11.2017<br \/>\nSwissinfo.ch: <a href=\"https:\/\/www.swissinfo.ch\/ger\/einwanderungs-serie-teil-4-_die-verschiedenen-gesichter-der-einwanderung-in-europa\/42482128\">\u00bbDie verschiedenen Gesichter der Einwanderung in Europa\u00ab<\/a>, 5.12.2017<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.ager.unibe.ch\/170629_synthesebericht_religoese_symbole.pdf\">\u00bbGetragene und an Bauten angebrachte religi\u00f6se Zeichen und Symbole\u00ab<\/a>, Bericht des Bundesrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 9. Juni 2017<br \/>\nInfo-Sperber: <a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/Artikel\/Gesellschaft\/Die-katholisch-evangelikale-Achse-fur-Meinungsfreiheit\">\u00bbDie katholisch-evangelikale Achse f\u00fcr ,Meinungsfreiheit&rsquo;\u00ab<\/a>, 22.4.2018 <\/p>\n<p> <\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>D\u00e9sol\u00e9, cet article est seulement disponible en Deutsch.Peter Berger. Referat am Kongress vom 14.&nbsp;September 2019 in&nbsp;Esch&nbsp;s.&nbsp;A. In der Schweiz leben heute mehr als 2 Millionen Menschen ohne Schweizer Pass. Das entspricht fast einem Viertel der Gesamtbev\u00f6lkerung. Die beiden gr\u00f6ssten Kontingente an Einwanderern stellen die Nachbarl\u00e4nder Deutschland und Italien mit je 15 Prozent. 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